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Geschrieben von krabbe
In Deutschland finden sich erst im 13. Jahrhundert Anfänge von Feuerlöschordnungen. Seitdem läßt sich das Feuerlöschwesen in verschiedene Epochen einordnen:
Die erste Epoche reicht bis zur Erfindung und Einführung der Feuerspritze im 15. Jahrhundert.
Die zweite Epoche reicht bis zur Erfindung von Druck- und Saugschlauch sowie des Windkessels im Jahre 1655. Die dritte Epoche endet mit der Gründung der ersten freiwilligen Feuerwehr. Die vierte Epoche schließt sich mit den ersten militärisch organisierten und daher als Feuerwehr zu bezeichnenden Löschkorps an.
Die Gründung von auf Freiwilligkeit aufgebauten richtigen Feuerwehren hat mit der Errichtung der "Pompiers-Corps" im badischen Städtchen Durlach im Juli 1846 begonnen. Erwähnenswert ist hierbei die Pflichtfeuerwehr von Durlach, welche beim Theaterbrand in Karlsruhe Aufsehen erregte und Nachahmung fand. Mitte des letzten Jahrhunderts tauchte die Bezeichnung "Feuerwehr" erstmals in Karlsruhe auf, als sich 1847 ein Verein von Freiwilligen nach dem Brand des Hoftheaters 1846 unter dem Namen Karlsruher Feuerwehr bildete.
Entscheidend jedoch zu allen Zeiten war, daß sich genügend Menschen fanden, die zum schnellen Helfen bereit und fähig waren.
Feuergefahren
Den Menschen des zwanzigsten Jahrhunderts ist es nicht mehr recht bewußt, daß noch vor 100 Jahren der Ruf "Feuer" ein Dorf oder eine Stadt in Angst und Schrecken versetzte. Nachlässigkeit im Umgang mit dem Feuer und Mißbrauch haben immer wieder dazu geführt, daß kaum eine menschliche Siedlung vom Feuer verschont blieb. Durch die Geschichte der Menschheit zieht sich eine unübersehbare Reihe von Feuersbrünsten.
Die Feuergefahren waren zu früheren Zeiten gänzlich anders gelagert. Es gab keine Elektrifizierung und auch keine Heizung. Durch die damalige Bauweise - Holzdecken und überwiegend strohgedeckte Häuser - kam es immer wieder zu großen Feuern. Das Betreten von Ställen, Heuböden und Scheunen erfolgte mit Lampen, Kien und offenen Lichtern. Die Bearbeitung des Flachses, Hanfes und Strohs in der Nähe von Feuerstellen und das Trocknen von Holz und Wäsche, auch die mangelhafte Sorgfalt beim Umgang mit der Asche, die unregelmäßige Reinigung der Schornsteine, Öfen und Räucherkammern brachten eine weitere Brandgefährdung mit sich. Nach einem großen Brand in Sulingen wird dieser z. B. zum Anlaß genommen, daß alle Tabakpfeifen ab sofort einen Metalldeckel haben müssen. Im Jahre 1737 wird die Unsitte angeprangert, sich zur Erwärmung von Kammern und Böden sogenannter Topf-Kohlen-Feuer zu bedienen.
Verordnung zur Verhütung von Bränden (Bau- und Feuerverordnung)
Aus einer gedruckten Gesetzessammlung, die einen Zeitraum von mehr als zwei Jahrhunderten umfaßt und im Staatsarchiv in Hannover lagert, geht hervor, daß die Vertreter der Obrigkeit, an ihrer Spitze die Landesherren, sich intensiv mit Fragen der Feuerverhütung und Feuerbekämpfung in ihrem Herrschaftsbereich beschäftigten. In zahlreichen Verordnungen wurde versucht, das Bewußtsein für die Verhütung von Bränden zu schärfen. Dabei sparte man nicht mit der Androhung harter Strafen. Die älteste im Staatsarchiv aufgespürte Feuerordnung stammt aus dem Jahre 1678 und ist durch Georg Wilhelm, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, in seiner Residenz Celle erlassen worden. Schon hier wird Klage darüber geführt, daß "sich hin und wieder durch verwegener Leute Unvorsichtigkeit große Feuers-Brünsten ergeben, wodurch viele Menschen um alle ihre zeitliche Wohlfahrt, und theils selber elendiglich um ihr Leben, gebracht werden."
In einem Bericht des Beamten von Hinüber (Amt Ehrenburg), zwischen 1801 und 1803 entstanden, wurde schon damals als Mangel im hiesigen Kirchspiel festgehalten, daß "es keine Vorschrift wegen Luft und Feuer" gebe.
Die "Feuer = Ordnung vom 6. August 1830 zur Instruction für die Sprützenmeister" beschrieb die Bedienung der Feuerspritzen und die anderen Aufgabengebiete schon sehr ausführlich. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang die vorbildliche nachbarschaftliche Löschhilfe. In den Artikeln 6 und 7 ist Nachstehendes zu lesen (Auszug): "Der Transport der herrschaftlichen und Gemeindesprützen nach anderen Orten darf nie unterbleiben, wenn diese so nahe gelegen sind, daß das Dahineilen der Sprützen einigen Nutzen verspricht. Um die Überkunft der Feuersprützen nach entfernten Orten zu erleichtern und zu beeilen, müssen diejenigen Ortschaften, durch welche die Sprütze auf dem Wege nach der Brandstelle wahrscheinlich passieren wird und welche zu belegen sind, daß daselbst eine Umspannung von Nutzen ist, eine angemessene Anzahl aufgeschirrter Pferde nebst Fuhrleuten und einem bespannten Leiterwagen bereit halten, damit auf etwaiges Verlangen des Sprützenmeisters oder seines Vertreters die Pferde gewechselt, und die Sprütze sowie die dabei befindliche Begleitung weiter befördert werden können."
Im hiesigen Raum gab es eine "Bau = und Feuer = Ordnung für die Flecken und das platte Land der Grafschaften Hoya und Diepholz vom 5. Juli 1868." Hier wurden schon besondere Vorschriften zur Abwendung von Feuersgefahr sowie die Überwachung der Ausführung der bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften beschrieben. Es wurde u. a. aufgeführt, wie sich die Handwerker, die bei Holzarbeiten mit Feuer arbeiten, verhalten sollten. Auch wurde z. B. der Querschnitt des Schornsteins festgeschrieben.
Spritzen und Spritzenleute
Vor der Gründung von Feuerwehren wurde das Feuerlöschwesen von Spritzenleuten betreut.
Die Spritzenleute setzten sich zusammen aus Spritzenmeistern, Drückern, Steigern, Rohrführern, Rettern, Bergern und Bindemeistern.
Die Mitglieder der sogenannten Spritzenmannschaft wohnten in unmittelbarer Nähe des Spritzenhauses und wurden für ihre Tätigkeit entlohnt. Prämien gab es für den Gespannführer, der als erster mit seiner Spritze an der Brandstelle eintraf. Diese von der Feuerversicherungsgesellschaft gezahlte Belohnung betrug um 1870 ca. 6 - 9 Taler und war, gemessen am Jahreslohn des Feuerwehrhauptmanns, der 24 Taler bekam, eine Menge Geld.
Die von Amtswegen bestellten Spritzenleute hatten die Pflicht, die Spritze mindestens zweimal im Jahr an einem Sonntagnachmittag nach Beendigung des Gottesdienstes auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
Die Spritzenmeister bedienten die Spritzen und alle Einrichtungen zur Wasserbeschaffung. Spritzenmeister konnten nur rüstige, durch Einsicht und Entschlossenheit qualifizierte Männer werden.
Durch eine von Feuerwehrmännern gebildete Eimerkette mußte das Wasser von der Entnahmestelle bis zum Wasserkasten der Spritze in Ledereimern von Hand zu Hand gereicht werden. An der Spritze erzeugten die Drücker über den Pumpenschwengel den zum Spritzen erforderlichen Druck.
Die Steiger hatten die Leitern und das Rettungsgerät zu bedienen.
Die Rettung von Menschen und von Gegenständen, die ersten Angriffe auf das Feuer und das Einreißen von Gebäuden war Aufgabe der Rohrführer. Zimmerleute, Dachdecker und Maurer sollten hier bevorzugt eingesetzt werden.
Die Retter waren für Bergung und Beruhigung von Menschen zuständig.
Die Berger sorgten für Ordnung auf der Brandstätte, für Absperrung, dann für Bergung von Gegenständen und schließlich für die Bewachung von geretteten Geräten und Einrichtungen.
Aufgabe der Bindemeister war die Pflege der Schläuche. Bevorzugt wurden hier Schuhmacher, Sattler und Riemer. Im Ernstfall jedoch war die Brandbekämpfung nach wie vor eine Angelegenheit der ganzen Gemeinde, d. h. jeder war als Gemeideangehöriger verpflichtet, an der Feuerlöschung und Rettung aktiv teilzunehmen.
Die älteste überlieferte Nachricht über einen Brand in Twistringen stammt aus dem Jahre 1769. Sie betrifft die Viertelmeierstelle des Anton Brandhof (später Beuke, Genohr Nr. 1, heute abgerissen). Da der Hofinhaber ein hannoverscher Untertan war, wurde die Brandsache vom Amte Ehrenburg bearbeitet. Dort wurde am 12. Dezember 1769 folgendes "Taxationssprotokoll" angefertigt:
"Nachdem das dem Viertelmeier Anthon Brandhof im Dorf Twistringen zuständige - in der Brand Assecurations Casse sub Nr. 4 b zu 25 Taler versicherte - am abgewichenen Mittwochen Abend durch einen unglücklicher Weise darin entstandenen heftigen Brand stark beschädigte Backhaus, ordnungsmäßig besichtigt, auch durch die bestellten Taxatores, den Zimmermann Johann Harm Funcke und Conrad Boicke, beide aus Twistringen, die Größe dieses Brandes wardieret (= geprüft) war:
So erschienen dieselbe acto Beiseins des Königl. Overvogts Hurtzig, und zeigten an, daß da das ganze Sparrwerk abgebrannt sei, auch die Ständer samt Balken so stark eingebrannt wären, daß solche zu allem ferneren Gebrauch nicht mehr tüchtig, der dadurch verursachte Schaden wenigstens auf die Halbscheid müsse angeschlagen werden.
Nachdem nun dieselbe solcher Angabe Richtigkeit auf ihr bestes Wissen und Gewissen beteuerten, auch der geehrt. Obervogt solches attestierte, so ist dieser Taxations Actus damit beschlossen."
Am 2. Januar 1770 wurde die Angelegenheit zur endgültigen Entscheidung an die Hoyasche Landschaft in Nienburg, die für die Brandkasse zuständig war, weitergegeben. Der Amtmann bemerkte in seinem Kommentar, daß der Brand wahrscheinlich durch Unvorsichtigkeit der Nachbarn bei der Nutzung des Backhauses verursacht worden sei. Andererseits fand er aber auch anerkennende Worte für deren Einsatz. "Die von den Dorfs Eingesessenen schleunig angewandte Rettungsmittel haben indes nicht allein die völlige Einäscherung dieses Gebäudes, sondern auch gottlob ein größeres Unglück verhindert." In welcher Weise die Brandbekämpfung vorgenommen wurde, wird nicht berichtet. Es ist jedoch denkbar, daß man von dem nahe gelegenen Teich bis zur Brandstelle eine Eimerkette bildete und die mit Wasser gefüllten Ledereimer so nahe an das Feuer heranbrachte, daß man es schließlich unter Kontrolle halten konnte.
Ein weiterer Brandbericht liegt aus dem Jahre 1808 vor. Diesmal handelt es sich um einen oldenburgischen Untertan, daher war für die Bearbeitung das Amt Vechta zuständig. (Das Kirchspiel Twistringen - ehemals münsterisch - gehörte von 1803 bis 1817 zum Herzogtum Oldenburg.) Betroffen war das Wohnhaus des Zellers (=Meiers) Helms in Mörsen (spätere Haus-Nummer 8). Die Brandakte liegt im Staatsarchiv in Oldenburg und enthält folgende Schriftstücke:
Bericht des Amtsvogts Lameier in Twistringen vom 18.1.1808 Bericht des Amtsvogts Schmedes über einen Lokaltermin in Mörsen am 24.5. Bericht des Amtsvogts in Vechta an die Cammer in Oldenburg vom 26.5.1808 Zahlungsanweisung der Cammer an die Beamten in Vechta vom 7.6.1808
Der Bericht vom 18. Januar hat folgenden Wortlaut:
"Gestern Abend um 7 Uhr geriet des Zellern Hellms Wohnhaus zu Mörsen Nr.11 - 55 Fuß lang, 38 breit, mit 7 Verbindungen in Brand. Durch die Tätigkeit der Eingesessenen des Kirchspiels - zum Teil - wurde der Brand dahin eingeschränkt, daß es bei dem einen Hause blieb. Von dem Hause ist einiges der Verbindungen stehen geblieben, welches aber zum neuen Aufbau wohl nicht dienlich sein kann. Ich lasse den Schutt pp. unter Beistand des Polizei-Dragoners Belting aufräumen und entfernen. Beträchtlich leidet der Helms an dem Verlust seiner Früchte, Roggen, Hafer usw., sowohl gedroschen als auch ungedroschen.
Ich verfehle nicht den unglücklichen Vorfall schuldigst anzuzeigen.
N.S.: Der Herr Amtmann von Reiche zu Ehrenburg schickte so geschwind als möglich, mit seinen eigenen Pferden die dasige Sprütze."
Es ist bemerkenswert, daß der münsterische Vogt Worte der Anerkennung für eine Spritze fand, die aus dem hannoverschen Amt Ehrenburg zu Hilfe geeilt war. Doch es sollte nicht allzu lange dauern, bis Twistringen über eine eigene Spritze verfügte !
Der Lokaltermin in Mörsen, bei dem Johann Dierk Beuke aus Mörsen und Albert Bellers aus Twistringen als "Societätsgenossen" (Mitversicherte in der Brandkasse) hinzugezogen wurden, brachte keinen Aufschluß über die Brandursache. Zimmermeister Dierck Siemers aus Mörsen stellte als Sachverständiger fest, daß der Wert der verbliebenen Balken den Betrag von 3 Talern nicht übersteige. Helms bat um Auszahlung der Versicherungssumme von 70 Talern, da er schon Materialien zum neuen Hausbau liegen habe und noch in diesem Sommer richten wolle. Da die Anwesenden davon überzeugt waren, daß eine fahrlässige Brandstiftung nicht vorliege, stand der Auszahlung nichts mehr im Wege.
Sie wurde bereits eine Woche nach dem abschließenden Bericht des Amtes Vechta durch die herzogliche Cammer in Oldenburg verfügt. Gleichzeitig erhielt auch der Amtmann in Vechta 4 Taler und 30 Groschen als Bearbeitungsgebühr.
Im April 1809 berichtete der Amtsdrost in Vechta an die herzogliche Cammer in Oldenburg über das Vorhaben, in dem Kirchspiel Emsteck das Aufkommen aus dem sogenannten "Nachbar- oder Biergeld" für die Anschaffung von Feuerlöschgeräten zu verwenden. Solches sei schon einmal - und zwar im Jahre 1772 - geschehen. Damals habe man davon "6 neue lederne Feuereimer" beschaffen können. Dieser Brauch sei inzwischen wieder in Vergessenheit geraten. Der Amtmann schreibt zum Schluß seines Berichtes: "Es wäre wirklich zu wünschen, daß diese gute Sache wieder in Anregung gebracht würde, denn so wie jetzt die Brandanstalten auf den Dörfern sind, ist keiner Feuersbrunst Einhalt zu tun. Da indessen die Sache schon so lange geruht hat, so kann wohl füglich eher nichts darin vorgenommen werden, bis man mit den Vorstehern Rücksprache genommen hat und sobald wir nur wissen, daß Hochpreisliche Cammer unser Projekt genehmigt, werden wir die nötige Einleitung treffen."
Um die Sache voranzubringen, wartete der Amtmann nicht auf die Antwort aus Oldenburg, sondern forderte die einzelnen Kirchspielsvorsteher zu einem Bericht auf. Die Stellungnahme des Twistringer Amtsvogts Diedenhof ist besonders ausführlich ausgefallen und gibt auch Aufschluß darüber, was es mit diesem "Nachbar- oder Biergeld" eigentlich auf sich hatte. Es heißt dort:
"Wegen des befragten Gegenstandes habe ich zuverlässige Erkundigungen eingezogen, und kann nun darauf gehorsamst berichten, daß
1. eine jede Nachbarschaft zwar kein unbedingtes Recht habe, von einem neuen Wirte die Erlegung des sogenannten Nach- oder Biergeldes zu fordern, indessen die Erlegung desselben doch im Kirchspiel Twistringen seit undenklichen Jahren gebräuchlich gewesen sei und noch jetzt bei vorkommenden Fällen geschehe. Der neue Wirt kauft sich dadurch in die Nachbarschaft ein und erlangt ein Recht, von seinen Nachbarn Beistand in Not und Tod zu fordern. Bei Todesfällen sind die Nachbarn dann verbunden, die Leichen zu kleiden und die erforderlichen Totenträger pp. aus ihrer Mitte unentgeltlich herzugeben. In Vechta selbst besteht, wie dem Unterzeichneten bekannt ist, eine eben solche Einrichtung in den respectiven Nachbarschaften, nur mit dem Unterschiede, daß hier das erlegt werdende Nachbargeld von den Nachbarn naß gemacht, dort aber davon eine eigene Casse formiert und zu den nötigen Bedürfnissen z.B. zu Anschaffung neuer Brandleitern, Tragbahren pp. verwandt wird.
2. Von einem vollen Erbe werden 4 Taler oder 1 Tonne Bier, von einem halben Erbe 2 Taler oder eine halbe Tonne Bier Nachbargeld bezahlt. Ein Köter zahlt dafür 1 1/2 Taler und ein Häusling 1 Taler.
3. Daß das Nachbargeld von der Nachbarschaft, worin ein neuer Wirt aufgenommen wird, verzehrt werde, habe ich oben schon erwähnt. Gewöhnlich geschieht dies um Fastnacht, wo dann, wenn in dem vorhergegangenen Jahre mehrere neue Wirte aufgenommen sind, das Nachbargeld zusammengelegt und mehrere Tage nacheinander davon gezecht wird; wobei es dann - vorzüglich in Scharrendorf - mehremalen blutige Köpfe gesetzt haben soll. In diesem Jahre soll hier um Fastnacht so viel Nachbarbier zu verzehren gewesen sein, daß die Ergötzlichkeiten nicht länger als 8 Tage gewährt haben.
Wenn es nicht die Absicht Dhhehrn. Beamten ist, die Erlegung des sogenannten Nachbar- oder Biergeldes durch eine obrigkeitliche Anordnung ganz aufhören zu lassen, so werde ich mir erlauben, zu seiner Zeit über die nützliche Verwendung desselben meine unmaßgeblichen Vorschläge einzureichen.
Twistringen, den 29. April 1809 Diedenhof"
Weitere Hinweise zum Fortgang der Sache enthält die Akte nicht. Die Entscheidungen auf lokaler Ebene wurden in den folgenden Jahren durch die Eingliederung Oldenburgs in das Kaiserreich Frankreich und die napoleonischen Kriege bestimmt. Es steht jedoch fest, daß Twistringen zu Beginn der 20er Jahre über eine eigene Feuerspritze verfügte, und es ist nicht ausgeschlossen, daß die Nachbarschaftsbeiträge bei der Finanzierung geholfen haben.
Im Staatsarchiv Hannover befindet sich eine Aktensammlung über "Brandschäden im Amte Ehrenburg 1729 - 1856", (Hann. 74 Sulingen VIII Nr. 385 bis 391). Die Akten enthalten Brandberichte sowie Nachrichten über die eingesetzten Spritzen und die hierfür gezahlten Entschädigungen. Nach diesen Unterlagen fällt der erste Einsatz einer Twistringer Feuerspritze in das Jahr 1822. Damals brannte das Wohnhaus des Eigenhäuslers Conrad Meyer in Binghausen (Achterm Holze) am 8. Dezember nieder. Als Löschhilfe wird auch die Spritze von Bassum genannt.
Der Beamte Függe vom Amt Ehrenburg schrieb am 3.3.1856: "Twistringer Sprütze No. I und II im Einsatz bei einem Brand am selben Tage in Borwede (12 Groschen Kosten je Sprütze liquidiert dazu Fuhrgelder von 2 bzw. 3 Gr. für Herbeischaffung der Sprützen".
In dem Barnstorfer Einsatzbuch vom 25. August 1893 steht folgendes: "Brand in Twistringen, Schule und das kleine Haus eines Tischlers, beide an der Bahnhofstr. Barnstorf war mit der Spritze per Bahn zur Brandstätte gekommen. Es waren fünf große und eine kleine Spritzen am Platze."
Alarmierung
Der Alarm erfolgte durch die Notglocke der Kirche. Es war sehr schauerlich, wenn bei Feuer in der Nacht die Glocke erklang. Da es zu dieser Zeit noch kein Telefon gab, mußte man gefühlsmäßig nach dem Feuerschein urteilen, wo es brannte. Bei Nacht erfolgte die Alarmierung durch den Nachtwächter, sofern einer da war.
Turnvereine als Begründer der freiwilligen Feuerwehren
Im Laufe des 19. Jahrhunderts war das Löschwesen der städtebaulichen Entwicklung nicht mehr gewachsen. Da die Städte und Gemeinden, abgeschreckt durch furchtbare Brände, bestrebt waren, die Abwehr gegen Brandschäden zu verbessern, richteten sie Bürgerwehren ein, die gemeinnützig aufgebaut waren. Aber dieser Aufbau des Feuerlöschwesens war nicht immer optimal. Deshalb fühlten sich einsichtige Stadt- und Gemeindeverwaltungen über die Gestellung einer allgemeinen Bürgerwehr hinaus verpflichtet, ihr Rettungswesen durch eine freiwillige Rettungsschar von gewandten und entschlossenen Männern zu vervollständigen. Es entsprach der Art des Turnwesens, selbstlos zu helfen und in der Not den Mitmenschen rückhaltlos und kräftig beizuspringen. Zugleich kam allen zu gute, daß alle Mitglieder durch den Sport körperlich geübt und gewandt waren. So entstanden die ersten Turnerfeuerwehren.
Die süddeutschen Länder waren führend in der Aufstellung solcher freiwilligen Organisationen. Sehr bald setzte sich der Gedanke der Freiwilligkeit auch in Mitteldeutschland und im norddeutschen Raum durch. Ein Anlaß zur Änderung im Feuerlöschwesen zeichnete sich nach 1863 ab. Auf dem in diesem Jahr veranstalteten Turnfest in Leipzig wurde etwas völlig Neues geboten. Die Mitglieder des Leipziger Turnvereins hatten eine freiwillige Feuerwehr gegründet, den Umgang mit den Feuerlöschgeräten aus eigenem Antrieb geübt und für den Einsatz trainiert. In einer großen Übung demonstrierte die freiwillige Turnerfeuerwehr ihr Können, erhielt großen Beifall und weckte das Interesse bei anderen Turnvereinen.
Die nun einsetzenden Neugründungen von Turnerfeuerwehren kamen den Verwaltungen sehr entgegen und wurden unterstützt. Es wurde regelrecht an die Vereine appelliert, sich an den Neugründungen zu beteiligen.
Im Hoyaer Wochenblatt vom 14.1.1897 war zu lesen: "In der heute im Timmermannschen Saale zwecks Gründung einer freiwilligen Feuerwehr stattgehabten zahlreich besuchten Versammlung wurde die Gründung einer solchen unter dem Namen Turnerfeuerwehr endgültig beschlossen. Zum Hauptmann wurde gewählt: Fabrikant Christoph Meyer, zum Stellvertreter Kupferschmied H. Bellersen, zum Cassierer Herr W. Behrens, zum Schriftführer B. Meyer. Die neue Feuerwehr übernimmt die Gemeindespritze. Die Anschaffung einer zweiten Spritze ist in Aussicht genommen. Der Vorstand übernimmt den Entwurf der Statuten. Zwecks Beratung und Annahme derselben ist eine neue Versammlung auf Anfang Februar festgesetzt. Die Feuerwehr sind bis jetzt 66 Mitglieder beigetreten."
Literaturverzeichnis:
Meyers Lexikon, 7. Auflage, 4. Band 1926; Bibliographisches Institut Leipzig
R. Diedrich, 50 Jahre Freiwillige Feuerwehr Hilkerode, Herausgeber: Freiwillige Feuerwehr Hilkerode, 1984
Wolfgang Hornung, Aus der Geschichte des Feuerwehrwesens; Sonderdruck zur Eröffnung des Feuerwehrmuseums im Schloß Salem, 1976
Otto Bach, Die Feuerlöschung auf dem platten Land; in: Heimatblätter des Landkreises Diepholz, Bd. V. (1978/79)
Stadtarchiv Twistringen: HA 14-2
Stadtarchiv Twistringen: HA 1-10
Auszug aus der Feuer=Ordnung vom 6. August 1830 zur Instruction für Sprützenmeister
Bau = und Feuer = Ordnung für die Flecken und das platte Land der Grafschaften Hoya und Diepholz vom 5. Juli 1868
Erwin Stellmach, Barnstorf und seine Feuerwehr 1893-1993; herausgegeben von der Freiwilligen Feuerwehr Barnstorf - Ortswehr Barnstorf, 1993
Wilhelm Braungardt, Geschichte der Deutschen Turnerschaft in Niedersachsen, 1985
Otto Bach, Brandberichte aus alter Zeit; in: Twistringen für Sie, Juni 1997
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