Geschichte der Ortsfeuerwehr Heiligenloh

Geschrieben von krabbe

Erste Nachrichten über ein organisiertes Feuerlöschwesen in Heiligenloh finden sich aus dem Jahre 1858. Damals berechnete die Firma Bollweg, im Zusammenhang mit einer Feuerspritze in Heiligenloh, für geliefertes Baumöl, grüne Seife und drei Stränge sowie Transportkosten zum Teiche insgesamt 1 Taler und 11 Groschen. Die Spritze war in einem Schuppen auf dem Pfarrgrundstück untergebracht. In der großen Verwaltungsreform des Jahres 1852 waren die selbständigen Gemeinden Heiligenloh und Natenstedt entstanden.

Für Angelegenheiten, die sie nicht allein regeln konnten wurde eine samtgemeinde gegründet. Dazu zählte auch das Feuerlöschwesen. Im Jahre 1874 schloß sich die Ortschaft Bockstedt dem Spritzenverband an. Mit einer einmaligen Entschädigung in Höhe von 45 Talern wurde sie Miteigentümer an Spritze und Spritzenhaus.

Nach der Feuerordnung von 1868 war jeder Gemeindeangehörige (mit Ausnahme bestimmter Personengruppen) verpflichtet, für Zwecke der Feuerlöschung und Rettung im Gemeindebezirk Hand- und Spanndienste zu leisten. Die Leitung der Brandlöschung lag in den Händen der Obrigkeit, die auf unseren Dörfern durch den Gemeindevorsteher repräsentiert wurde. Er hatte das Kommando über alle bei der Brandstätte anwesenden Personen, konnte anordnen, ob Gebäude oder Einfriedungen einzureißen, Türen eiligst zuzumauern oder Häuser auszuräumen waren. Er bestimmte auch, wie lange die Feuerspritze und die Brandwache am Brandherd zu bleiben hatten. aus gutem Grund hatte man ihm auch das Recht gegeben, während des Brandes oder unmittelbar danach die Wirtshäuser schließen zu lassen!

Anstelle einer Pflichtfeuerwehr konnte eine freiwillige Feuerwehr genehmigt werden, wenn diese in ihrer Leistungsfähigkeit einer Pflichtfeuerwehr mindestens gleichzustellen war. Da die freiwilligen Feuerwehren ihre innere Organisation selbst regeln konnten, ergab sich hier eine willkommene Gelegenheit, sich der Bevormundung durch die Obrigkeit zu entziehen.

In Ausübung dieses Gesetzes meldete man auch für den Bereich des Spritzenverbandes Heiligenloh-Natenstedt-Bockstedt zum 1.April 1902 eine freiwillige Feuerwehr an. Borwede gründete eine eigene Feuerwehr und schied 1903 aus dem Verband aus. Als 1904 sich auch die Natenstedter von dem Verband lösten, waren die Voraussetzungen für die Gründung einer Heiligenloher Feuerwehr geschaffen. Die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenloh Die Wiege des Spritzenverbandes Heiligenloh-Bockstedt stand in Bitters Gaststätte. Am 13.Januar trafen sich hier 22 Männer zur Gründung der Einrichtung, die sich seitdem 'Freiwillige Feuerwehr Heiligenloh' nennt. Schon im Juli mußte die Wehr zum Einsatz ausrücken. Ein Blitz hatte das Dach des Heiligenloher Kirchturms gezündet. Die Feuerwehrleute konnten zwar den Dachstuhl nicht mehr retten, doch größeren Schaden von dem Kirchengebäude und den umliegenden Gebäuden abwenden.

Die erste große Feuerprobe war bestanden. Die Feuerwehr zwischen den Kriegen Nach dem ersten Weltkrieg drängten viele junge Leute zur Heiligenloher Feuerwehr, so daß sie vorübergehend auf eine Mitgliederzahl von 37 anwuchs. Die Ortschaft Ellinghausen kaufte sich selbst eine Spritze und gründete 1924 mit 15 Feuerwehrleuten eine eigene Wehr. Die umwälzung des Dritten Reiches gingen auch an der Feuerwehr nicht spurlos vorüber. Nach den Bestimmungen des preußischen Feuerwehrgesetztes vom 15.12.1933 war für jede Gemeinde nur eine Feuerwehr zugelassen. So berief der Kreisfeuerwehrführer die Feuerwehren Heiligenloh, Borwede und Ellinghausen auf den 13. Februar 1934 zu einer gemeinsamen Versammlung bei Bollweg ein. Es kam zu einer Neugründung der FF Heiligenloh mit drei Löschzügen: Löschzug I Heiligenloh Löschzug II Borwede Löschzug III Ellinghausen Im Jahre 1940 wurde die Wehr um einen -Löschzug IV Ridderade- erweitert. Erst mit Wirkung vom 1. Januar 1952 erhielten die Wehren ihre Selbständigkeit zurück.

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