FAQs
Frage
Absperrbereich
Antwort
von → Absperrgrenzen umgebener Bereich der Einsatzstelle; man unterscheidet zwei Absperrbereiche:
- Gefahrenbereich (auch: Gefahrenbereich der Feuerwehr): von der inneren → Absperrgrenze gegebener Bereich, innerhalb dessen die Gefahr, z.B. ein ungewollt ausgetretener Gefahrstoff, vorkommt. Dieser Bereich darf nur von Einsatzkräften unter entsprechender Schutzausrüstung und erforderlichenfalls nur mit entsprechenden Messgeräten betreten werden
- äußerer Absperrbereich: (auch polizeilicher Absperrbereich): von der äußeren → Absperrgrenze umgebener Bereich; er dient der Aufstellung der Feuerwehrkräfte (Mannschaft, Fahrzeug und Gerät). Der äußere Gefahrenbereich, d.h. die äußere Absperrgrenze, sollte durch Kräfte der Polizei vor dem Betreten Unbefugter gesichert werden
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